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Klimafreundliche Heizungen: Wie die Förderung funktioniert






Seit dem 1. Januar 2024 ist das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und damit auch die Förderung für den Heizungstausch.

Zuschüsse für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung können seit dem 27. Februar beantragt werden. Das Video des Bundes erklärt, für wen und für was es Fördergeld gibt.

Neben der Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten gibt es zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für Antragsteller, die bis Ende 2028 auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umsteigen.

Zusätzlich ist noch ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent möglich, wenn das Jahres-Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt.

Lassen Sie sich beraten und starten Sie Ihren persönlichen Energiewechsel!



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